Im Jahr 2025 hat Deutschland etwas weniger Ausweisungsverfügungen erlassen als im Vorjahr. Die am meisten betroffenen Herkunftsländer blieben hingegen gleich.
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Die Zahl der Ausweisungsverfügungen in Deutschland ist rückläufig: Im vergangenen Jahr wurden 8.232 Ausländerinnen und Ausländern das Aufenthaltsrecht entzogen, im Vorjahr waren es noch 9.277. Besonders betroffen waren Menschen aus Georgien, Albanien und der Türkei, die am häufigsten ausgewiesen wurden. Die Ausweisung ist eine behördliche Maßnahme, die bei einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung verhängt wird, beispielsweise nach der Begehung einer Straftat. Betroffene müssen das Land verlassen und dürfen nicht wieder einreisen, andernfalls droht die Abschiebung. Eine Abschiebung kann nur erfolgen, wenn zuvor eine entsprechende Abschiebungsandrohung ergangen ist.
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Wer eine Ausweisungsverfügung erhält, muss Deutschland verlassen und darf nicht wieder einreisen – bei Nichtbefolgen droht eine Abschiebung.
© Jörn Hüneke/picture alliance/dpa
Die Zahl der Ausweisungsverfügungen ist zurückgegangen. Deutschland hat im vergangenen Jahr 8.232 Ausländerinnen und Ausländern das Aufenthaltsrecht entzogen. Im Vorjahr 2024 waren es 9.277. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion hervor, wie die Rheinischen Post berichtet.
Am häufigsten ergingen Ausweisungsverfügungen demnach gegen Menschen aus Georgien (671), Albanien (661) und der Türkei (618). Diese drei Länder waren auch im Jahr zuvor die Hauptherkunftsländer, nur die Reihenfolge hat sich geändert. 2024 hatte Albanien die Liste mit 923 Ausweisungsverfügungen mit Abstand angeführt.
Die Ausweisung ist eine behördliche Entscheidung. Sie ist nicht zu verwechseln mit einer Abschiebung. Ausländer können ausgewiesen werden, wenn von ihnen nach Einschätzung der Behörden eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgeht. Das kann etwa der Fall sein, wenn sie eine Straftat begangen haben. Die Betroffenen müssen Deutschland verlassen und dürfen nicht wieder einreisen.
Folgen sie der Verfügung nicht, können sie abgeschoben werden. Eine Abschiebung ist erst möglich, wenn auch eine entsprechende Abschiebungsandrohung erlassen wurde.









