Förderfähig sind ab 1. Januar 2026 in Deutschland neu zugelassene Elektroautos, Plug-in-Hybride sowie Elektroautos mit Range Extender der Fahrzeugklasse M1. Die Fahrzeuge müssen bestimmte klimaschutzrelevante Anforderungen erfüllen. So dürfen sie maximal 60 Gramm CO2 pro Kilometer ausstoßen oder müssen rein elektrisch mindestens 80 Kilometer Reichweite haben. Informationen dazu können beim Hersteller oder Händler erfragt werden.
Ab dem 1. Juli 2027 soll die Förderung nochmal auf den Prüfstand. Angedacht sind dann Vorgaben, die sich stärker am CO2-Ausstoß im realen Betrieb orientieren.
Auch das Leasing kann mit bis zu 6.000 Euro gefördert werden. Es gelten dieselben Regelungen wie beim Kauf. Entscheidend ist, dass das Neufahrzeug auf den eigenen Namen zugelassen und nach Zulassung drei Jahre gehalten wird.








