Verbraucherzentrale: Entschädigungen nicht in jedem Fall garantiert
Was heißt das für Reisende? Micaela Schwanenberg von der Verbraucherzentrale Sachsen sagt: Entschädigungen seien nicht garantiert. Entscheidend ist, ob sogenannte außergewöhnliche Umstände vorliegen. „Es kann schon durchaus möglich sein, dass die Kerosinkrise als außergewöhnlicher Umstand, etwas Unvermeidbares, zu qualifizieren ist.“
Darauf können sich Fluggesellschaften berufen, aber: „Es wird sich immer die Frage stellen müssen: Haben Fluggesellschaften alles Zumutbare getan, um den Versorgungsengpass zu vermeiden? Also, man hätte sich ja, als günstigere Preise vorhanden waren, bevorraten können.“
Betroffene sollten deshalb unbedingt ihre Reisen prüfen lassen, betont Schwanenberg. Bei Pauschalreisen gilt außerdem: Veranstalter dürfen Preise unter bestimmten Bedingungen nachträglich erhöhen – allerdings nur bis zu acht Prozent.










